Mitgliedschaft GZG/SSO - im Interesse der Patientinnen und Patienten
Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft bei der Standesorganisation der Bündner Zahnärzte, der Graubündner Zahnärztegesellschaft (GZG), einer kantonal organisierten Sektion der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO), unterwirft sich die Praxisinhaberin bzw. der Praxisinhaber einer Vielzahl von verbindlichen Regelungen und übernimmt damit Aufgaben / Verpflichtungen, von welchen auch die Patientinnen und Patienten direkt oder indirekt profitieren.
Dazu gehören unter anderem:
- Fortbildung
Das Mitglied verpflichtet sich, jährlich mindestens 80 Stunden Fortbildung zu leisten und regelmässig Rechenschaft darüber abzulegen. Für die Patientinnen und Patienten ist das die beste Gewähr dafür, dass neue Erkenntnisse und Entwicklungen in der Zahnmedizin sowie Erfahrungen von Referenten aus Praxis, Lehre und Forschung auch in ihre Behandlungen / Therapien einfliessen. - Notfalldienst
Die Mitglieder verpflichten sich zur Teilnahme am ebenfalls von der GZG organisierten und koordinierten zahnärztlichen Notfalldienst im Kanton Graubünden. Die Patientinnen und Patienten haben so an 365 Tagen im Jahr während jeweils 24 Stunden eine Anlaufstelle für Notfälle. - Ombudsstelle und Begutachtungskommission
Die GZG bestellt zur Prüfung und Schlichtung von Differenzen zwischen Zahnärzten und Patienten eine Ombudsstelle und eine Begutachtungskommission (OBK). Mitglieder der GZG sind verpflichtet, sich bei Anrufung der OBK durch eine Patientin oder Patienten auf ein Verfahren einzulassen. Dadurch wird erreicht, dass sich das Mitglied im Fall von Differenzen früh dem von einer neutralen Stelle geleiteten und begleiteten Dialog mit den Patientinnen und Patienten stellt. Damit bestehen optimale Voraussetzungen für eine rasche, vernünftige und kostengünstige Beilegung von Konflikten.
Bei Differenzen zwischen Nicht-Mitgliedern und ihren Patientinnen und Patienten steht in Graubünden nur der für die meisten wenig transparente Weg der Beanstandung über das Gesundheitsamt zur Verfügung. Im Eskalationsfall muss dann der oft langwierige und erheblich teurere Rechtsweg beschritten werden. Eine Ausnahme besteht hier nur für den kantonalen zahnärztlichen Notfalldienst, falls das Nichtmitglied freiwillig daran teilnimmt. Im Fall der Teilnahme gelten für die Tätigkeit im Rahmen des Notfalldienstes Tarif und Standesregeln der SSO sowie im Beschwerdefall auch das Verfahren vor der Begutachtungskommission der GZG.
Die Mitglieder der GZG/SSO unterstützen gleichzeitig die Wahrnehmung wichtiger Aufgaben im Bereich der allgemeinen Zahngesundheit, sei dies direkt durch die Mitwirkung in entsprechenden Organen / Kommissionen / Organisationen oder indirekt durch ihre finanziellen Beiträge.
Dazu gehören z.B. die:
- Durchführung der Massnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit in den Schulen
Im Rahmen eines Leistungsauftrages des Kantons Graubünden organisiert die GZG die Durchführung der Massnahmen zur Erhaltung der Mundgesundheit in den Schulen des Kantons Graubünden. Sie ist besorgt um die Rekrutierung sowie die Aus- und Fortbildung der Instruktorinnen und Instruktoren, welche in den Kindergärten und Primarschulen die periodischen Zahnpflegeschulungen durchführen. Begleitend dazu stellt die GZG geeignetes Informationsmaterial für die Erziehungsberechtigten zur Verfügung. - Ausbildung in zahnmedizinischen Berufen
Die SSO wirkt mit bei der inhaltlichen Gestaltung und Weiterentwicklung der Ausbildungspläne für zahnmedizinische Berufe. Die kantonalen SSO-Sektionen sind Organisatoren und Träger der überbetrieblichen Kurse bei der Ausbildung von Dentalassistentinnen und -assistenten.