Mitglied

Mitgliedschaft GZG/SSO - im Interesse der Patientinnen und Patienten

Mit dem Erwerb der Mitgliedschaft bei der Standesorganisation der Bündner Zahnärzte, der Graubündner Zahnärztegesellschaft (GZG), einer kantonal organisierten Sektion der Schweizerischen Zahnärztegesellschaft (SSO), unterwirft sich die Praxisinhaberin bzw. der Praxisinhaber einer Vielzahl von verbindlichen Regelungen und übernimmt damit Aufgaben / Verpflichtungen, von welchen auch die Patientinnen und Patienten direkt oder indirekt profitieren.

Dazu gehören unter anderem:


Die Mitglieder der GZG/SSO unterstützen gleichzeitig die Wahrnehmung wichtiger Aufgaben im Bereich der allgemeinen Zahngesundheit, sei dies direkt durch die Mitwirkung in entsprechenden Organen / Kommissionen / Organisationen oder indirekt durch ihre finanziellen Beiträge.

Dazu gehören z.B. die: